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Kartellamt untersucht Geschäftspraktiken von Amazon


Das Bundeskartellamt hat eine Untersuchung der Geschäftspraktiken von Amazon angekündigt. Der Internethändler steht unter dem Verdacht, den Wettbewerb zwischen Online-Marktplätzen zu behindern. Händler, die ihre Waren über Amazon verkaufen, dürfen diese in einem anderen Online-Shop nicht zu einem günstigeren Preis anbieten. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, entsprechende Preisparitätsklauseln von Amazon zu unterschreiben. Die Wettbewerbshüter befragen seit gestern 2.400 Händler, die Waren über Amazon verkaufen, um die Vorwürfe aufzuklären.

Amazon war erst vor einigen Tagen in die Schlagzeilen geraten, nachdem die ARD eine Doku über die prekären Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitern an einem hessischen Standort des Unternehmens ausgestrahlt hatte.

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Margit Mair 21.02.2013