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Bundesverfassungsgericht: Türkische Medien-Vertreter haben ein Recht auf feste Plätze

Der gesunde Menschenverstand hat zumindest beim sogenannten NSU-Verfahren den höchstrichterlichen Segen bekommen und das Münchner Oberlandesgericht eine "Watschn". Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise stattgegeben. In der Presse-Mitteilung heißt es: "Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichtes aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegendem Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben."

Chapeau kann man da nur sagen - das BVerfG hat mit dieser weisen Entscheidung dem Rechtsstaat und der Gesellschaft einen gewaltigen Dienst erwiesen. Die Rolle der Medien und die Funktion der Journalisten sind durch diese Entscheidung deutlich gestärkt und gefestigt worden.

Der Berliner Justiz-SWenator und frühere Scholz & Friends-Manager Thomas Heilmann nennt die BVerfG-Entscheidung einen "Segen": "Die Entscheidung behebt Pannen der Justiz, ohne deren Unabhängigkeit zu schmälern." Auch Michael Konken, der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, begrüßt die Anordnung ausdrücklich.