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Autocomplete-Funktion von Google im Einzelfall rechtswidrig

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute entschieden, dass die Autocomplete-Funktion der Suchmaschine Google im Einzelfall rechtswidrig sein kann. Ein Unternehmer hatte gegen den Internetkonzern geklagt, weil der Name seiner Aktiengesellschaft durch die automatische Vervollständigungsfunktion bei Google mit Begriffen wie Scientology und Betrug in Verbindung gebracht wurde. Da Google die Funktion trotz Rüge nicht abgeschaltet hat, habe die Suchmaschine Prüfpflichten verletzt, so das Urteil der BGH-Richter.

Das Urteil kann für Google erhebliche Auswirkungen haben, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke, von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Buerger Solmecke: "Künftig muss der Suchmaschinenbetreiber sämtliche Rügen individuell prüfen. Jeder, der sich durch die Autocomplete-Funktion in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann sich an Google wenden und verlangen, dass bestimmte Begriffe einer bestimmten Suchanfrage nicht mehr automatisch hinzugeschaltet werden. Jedenfalls dann, wenn sich in der Gesamtschau eine Rechtsverletzung ergibt."

An dieser Stelle werde es schwierig für Google, denn ob tatsächlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt, müsse aufwändig und individuell bestimmt werden. Es sei kaum anzunehmen, dass Google diesen Aufwand im Einzelfall betreiben werde. "Handelt der Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht, kann er zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet werden", so Solmecke weiter.

Für die Zukunft hat Google laut Rechtsanwalt Solmecke zwei Möglichkeiten: Entweder, die Autocomplete-Funktion wird in Deutschland deaktiviert oder jedem beliebigen Nutzer wird automatisch - und ohne Überprüfung durch Google - die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Begriffsvorschläge zu entfernen. "Dies wiederum würde ganz sicher Suchmaschinen-Optimierer auf den Plan rufen, die so gezielt Suchanfragen für ihre Zwecke manipulieren würden", erklärt der Jurist. "Wie auch immer sich der Suchmaschinengigant entscheiden wird. Fest steht: er muss jetzt schnell handeln."

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Margit Mair 14.05.2013