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Verlegerverbände: "Google erkennt Leistungsschutzrecht an"


Der BDZV und der VDZ sind laut einer gemeinsam Stellungnahme der Meinung, „dass Google mit der Einführung eines so genannten Opt-In Verfahrens das Leistungsschutzrecht anerkennt.“ Allerdings geht es den Verbänden einen Schritt nicht weit genug.

Denn Google zahlt für das Einbinden von Artikeln in seinen Dienst Google News keinen Cent. Bei dem Opt-In Verfahren wurden die Verlage gefragt, ob sie in Zukunft in den Google News auftauchen wollen, oder nicht (new-business.de berichtete). „Ob Verlage ihre Inhalte dem Dienst Google-News bis auf weiteres kostenlos überlassen, darüber muss das einzelne Unternehmen entscheiden“, so in der Stellungnahme der Verbände.

Einige haben sich wohl schon für das Opt-In entschieden. So schreibt Stefan Plochinger, Chefredakteur von sueddeutsche.de, auf Twitter: "Wir werden das geplante Google-News-Opt-in auch nutzen, am Ende. Lesen's gerade mal richtig durch."