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'Spiesser' muss Schadenersatz an Bauer zahlen

Der Rechtsstreit zwischen der Bauer Media Group aus Hamburg und der Spiesser GmbH aus Dresden zeigt sich von einer anderen Seite. Am 19. September fällte das Oberlandesgericht (OLG) München sein Urteil, dass das Gratis-Jugendmagazin 'Spiesser' auch weiterhin bei seinen Werbekunden mit den IVW-Zahlen von Auslegestellen werben darf (wir berichteten). Gleichzeitig untersagt das Urteil die Verbreitung an bayrischen Schulen, solange keine explizite Genehmigung der jeweiligen Schulleitung erteilt wurde.

Diese Verbreitung an Schulen erkannte das OLG als rechtswidrig an und brummte der Spiesser GmbH eine Schadenersatz-Zahlung an Bauer auf. Wie hoch diese ist, ist noch nicht bekannt. Die Urteilsbegründung liegt bislang noch nicht vor. Außerdem muss Spiesser Auskunft geben, an welchen Schulen wie lange das Jugendmagazin geschickt wurde.

Doch bei Werbetreibenden darf 'Spiesser' auch weiterhin mit den IVW-Zahlen der Verbreitung werben. Bauer zweifelt dabei auch stark die Relevanz der IVW in diesem Fall an. Denn laut dem Hamburger Medienhaus sollen viele Exemplare gar nicht erst ausgelegt worden , sondern direkt in den Müll gewandert sein. Die Spiesser GmbH hält dagegen, dass sie höhere Qualitätskriterien für die Verbreitung habe, als die IVW sie fordere.