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Beiträge sollen länger in den Mediatheken bleiben

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen ihre Inhalte den Nutzern nur sieben Tage nach der Ausstrahlung im Fernsehen oder Radio in ihren Online-Mediatheken zur Verfügung stellen. Diese Regelung wollen die Bundesländer nun aufheben. "Wir würden gerne auf die Sieben-Tage-Frist verzichten", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) der dpa.

Demnach wollen die Bundesländer mit der EU-Kommission verhandeln und auch mit den Verlegern sprechen. "Die 7-Tage Regelung war für die Zeitungsverleger zu keinem Zeitpunkt ein Problem", erklärte Hans-Joachim Fuhrmann, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gegenüber der dpa. "Unsere Forderung konzentriert sich darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten keine presseähnlichen Angebote im Internet machen."

Die Ministerpräsidenten wollen nun die Rundfunkkommission damit beauftragen, einen Entwurf für einen Telemedienauftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio auszuarbeiten, der die Sieben-Tage-Regelung ersetzen soll.

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Margit Mair 28.10.2013