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ARD weist VPRT- und Politik-Forderung nach Begrenzung der Werbezeiten beim öffentlich-rechtlichen Radio zurück

Einige Politiker und der Verband der privaten Rundfunk - und TV-Anbieter (VPRT) fordern pro Sende-Gebiet eine Begrenzung der Hörfunk-Werbung bei der ARD-Radio-Stationen auf 60 Minuten pro Tag. Im Sende-Gebiet der Vier-Länder-Anstalt NDR existiert ein solches Modell. Eine Ausweitung weist die ARD mit Nachdruck zurück, denn dadurch würde die Hörfunk-Werbung generell beschädigen und hätte zudem auch gravierende Folgen für die werbetreibende Wirtschaft und belastet die Beitragszahler.

Gegen eine Einschränkung der Werbezeiten im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Radio haben sich in den vergangenen Jahren sowohl der Markenverband als auch die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) vehement ausgesprochen. Die beiden Berliner Institutionen wissen dabei der renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Peter Schneider (Universität Hannover) an ihrer Seite, der in einem Gutachten klar nachgewiesen hat, dass Werbe-Zeiten in öffentlich-rechtlichen Medien klarer Bestandteil des Rundfunk-Staatsvertrages sind.

Franz-Peter Falke, der Präsident des Markenverbandes, hat in diesem Zusammenhang immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Wirtschaft nur über die Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Radio an Zielgruppen herankommt, die von privaten Sendern nicht erreicht werden.

Dieses Argument der Wirtschaft greift die ARD auf, wenn die Hörfunk-Werbung bei den ARD-Stationen weiter eingeschränkt werden würde, dann würde sich die Wirtschaft aus dem Kommunikationskanal Radio in erheblichem Maße zurückziehen. Darüber hinaus würde das bisherige Duopol von Radio Marketing Service (RM) und ARD sich spürbar in Richtung Monopol entwickeln.