ANZEIGE

ANZEIGE

Gericht verbietet UseNeXT Nutzung von GEMA-Titeln


Die GEMA gewinnt in einem Rechtsstreit gegen den Zugangsdienst UseNeXT der Aviteo Ltd. mit Zweigniederlassung in München. Das Landgericht Hamburg untersagt dem Anbieter die Nutzung von Werken der Verwertungsgesellschaft. Dies ist bereits die dritte erfolgreiche Unterlassungsklage der GEMA gegen UseNeXT.

Der Dienst bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Dateien und Inhalte so zum Abruf bereit zu stellen, dass diese über zahlreiche Server weltweit verteilt werden. Den Zugang zu den Daten liefert dann UseNeXT an die User. Da hier auch Werke aus dem GEMA Repertoire verfügbar waren, hat das LG Hamburg nun eine Unterlassungsverfügung zu Gunsten der Verwertungsgesellschaft ausgesprochen.

Das Gerichtsurteil weitet außerdem die Haftung von Zugangsdiensten aus. Bislang konnten diese nur belangt werden, wenn die illegalen Nutzungsmöglichkeiten explizit herausgestellt und beworben werden. Nun wird bereits die entsprechende Ausgestaltung des Angebots als Fehltritt des Anbieters geahndet, wenn zum Beispiel das Angebot anonym ist oder es auf den Download geschützter Werke ausgerichtet ist.

"Der Erlass dieser einstweiligen Verfügung ist ein positives Signal für alle Rechteinhaber", sagt Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. "Sie bestätigt, dass Dienste, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke basiert und die dadurch Profit erzielen, den Rechteinhabern gegenüber in der Pflicht stehen."