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IVW macht die Ausweisung kostenpflichtiger Webinhalte und Apps möglich


Ab sofort erweitert das Meldeverfahren 'Paid Content' das Angebot der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) mit Sitz in Berlin. Nun ist es möglich, die Verkäufe kostenpflichtiger Webinhalte und Apps auf Basis der je Kalendertag gültigen Nutzungsrechte ausweisen und überprüfen zu lassen. Hierzu wurde am 14. April 2014 ein neuer Richtlinienstand verabschiedet: Dieser beinhaltet gegenüber der alten Fassung unter anderem keine Impulsmessung, eine Konkretisierung der Anforderungen an die Prüfungsunterlagen und die Vereinfachung der Ausweisung von Kombinationsangeboten.

Mit dem Meldeverfahren schließt die IVW eine Lücke in der Darstellung valider Werbeträgerdaten. Anbieter können somit die Werbeträgerleistung ihrer gesamten medialen Angebotspalette abbilden lassen. In der Ausweisung der Paid Content-Angebote erscheinen dazu in der Einzelangebotsansicht alle weiteren IVW-angeschlossenen Werbeträger des Anbieters als Links, die zu den entsprechenden Kennzahlen führen.

Verlage können außerdem bei inhaltlich-thematischer Übereinstimmung und Vermarktungszusammenhang mit einem Printprodukt die Werte aus dem Meldeverfahren Paid Content per zzgl.-Ausweis neben den Quartalsauflagen veröffentlichen lassen. Auf die entsprechende Regelung wurde sich ebenfalls am 14.April geeinigt.