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Google muss Links zu sensiblen personenbezogenen Daten löschen

Google und andere Suchmaschinen müssen künftig "unter bestimmten Voraussetzungen" Links zu personenbezogenen Daten entfernen, wenn die betroffene Person dies fordert. Zu diesem Urteil kam heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Demnach können Suchmaschinen in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, Links zu Websites mit sensiblen Daten zu löschen. Der Artikel selbst darf dabei weiterhin im Netz veröffentlicht bleiben.

Geklagt hatte ein Spanier, dessen Namen bei der Eingabe in die Google-Suchleiste zu einem Artikel einer Tageszeitungs-Website von 1998 führte, in dem über die Zwangsversteigerung seines Grundstücks berichtet wurde. Ob der Link nun tatsächlich entfernt werden muss, kann aber erst das zuständige Gericht klären.

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Margit Mair 13.05.2014