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Zweijährige Übergangsregelung beim Mindestlohn für Zeitungszusteller

Wenn heute im Bundestag die Lesung des Gesetzes zum Mindestlohn stattfindet, wird eine Übergangsregelung für die Zeitungszustellung beschlossen werden. Der Mindestlohn von 8,50 Euro wird zum 1. Januar 2015 eingeführt. Den Zustellern muss dann 75 Prozent und im Jahr 2016 mindestens 85 Prozent des Mindestlohns gezahlt werden. Ab 2017 gilt dann der volle Mindestlohn auch in der Zeitungszustellung.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ist mit der neuen Regelung aber nicht zufrieden: "Das Gesetz geht nur von einer zweijährigen Übergangsfrist aus. Das greift zu kurz", sagt Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. "Hier muss nachgebessert werden." Laut BDZV verursacht der Mindestlohn für die Verlage Mehrkosten in Höhe 225 Mio. Euro. Zwei Millionen Haushalte könnten nicht mehr zu wirtschaftlichen Bedingungen mit Zeitungen beliefert werden.

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Margit Mair 03.07.2014