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Datenschützer Max Schrems reicht Sammelklage gegen Facebook ein


Datenschützer Max Schrems zieht wieder gegen Facebook vor Gericht. Er hat nun eine Sammelklage gegen die irische Tochter des US-Konzerns beim Handelsgericht Wien eingebracht. "Unser Ziel ist es, zu erreichen, dass Facebook im Bereich Datenschutz endlich rechtskonform agiert", sagt der Wiener. Neben datenschutzrechtlichen Unterlassungsansprüchen wird auch Schadenersatz geltend gemacht. Im Unterschied zu US-Sammelklagen müssen sich in diesem Fall die Teilnehmer aktiv melden. Das kann über eine spezielle App erfolgen.

In Schrems' Klage geht es im Wesentlichen um folgende Punkte:
 - Datenverwendungsrichtlinien, die nach EU-Recht ungültig sind
 - Fehlen wirksamer Zustimmungen zu vielen Arten der Datenverwendung
 - Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm "PRISM"
 - Tracking von Internetnutzern auf Webseiten (z.B. über "Like
   Buttons")
 - Überwachung und Analyse der Nutzer mit "Big Data" Anwendungen
 - Unrechtmäßige Einführung von "Graph Search"
 - Unberechtigte Weitergabe von Nutzerdaten an externe Anwendungen

Während europäisches Datenschutzrecht gilt, werden die Schadenersatzansprüche gemäß den Nutzungsbedingungen von Facebook nach kalifornischem Recht zu beurteilen sein. Die Schadenersatzforderung wurde dabei bewusst gering mit symbolischen Euro 500 pro Nutzer angesetzt. "Wir klagen nur eine kleine Summe, weil es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht, aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt", erklärt Schrems.

Da nur Schrems als Kläger auftritt, bestehe für die Unterstützer der Sammelklage keinerlei Kostenrisiko. Die Klage wird komplett von der Roland ProzessFinanz AG, Köln, finanziert, die nach eigenen Angaben im Erfolgsfall 20 Prozent erhält. "Wir sind es in unserer Tradition als Prozessfinanzierungsgesellschaft gewohnt, im Kampf David gegen Goliath für Waffengleichheit zu sorgen. Bei dieser Konstellation ist das besonders vonnöten", so Arndt Eversberg, Vorstand der Roland ProzessFinanz AG. Alle erlangten Ansprüche werden, abzüglich Kosten und Prozessfinanziereranteil, an die Teilnehmer ausgeschüttet. Die Sammelklage ist damit nicht auf Profit angelegt.

Zu dem noch parallel laufende Verfahren vor der Datenschutzbehörde in Irland erklärt Schrems: "Anfangs hatten wir große Fortschritte in Irland. So musste Facebook wegen unserer Beschwerden Daten löschen und die Gesichtserkennung weltweit ausschalten. Mit der Zeit wurde jedoch klar, dass die irische Behörde kein Interesse hatte, substanzielle Änderungen durchzusetzen. Was das noch parallel laufende Verfahren vor der Datenschutzbehörde in Irland angeht, meint Schrems: "Anfangs hatten wir große Fortschritte in Irland. So musste Facebook wegen unserer Beschwerden Daten löschen und die Gesichtserkennung weltweit ausschalten. Mit der Zeit wurde jedoch klar, dass die irische Behörde kein Interesse hatte, substanzielle Änderungen durchzusetzen. Das Verfahren läuft bald drei Jahre und uns wird noch immer eine Entscheidung 'in Kürze' versprochen." Schrems: "Viele Stimmen in Irland sagen, das liegt am politischen Druck, die in Irland sehr wichtige IT-Industrie nicht zu vertreiben - dieses Problem sollten wir in Österreich nicht haben. Wir verlagern den Schwerpunkt der Aktivitäten daher nun hierher."