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Bundesweites Verbot für Fahrdienst Uber

Die umstrittene Fahrdienst-App Uber hat eine herbe Niederlage erlitten. Das Landgericht in Frankfurt am Main hat in einer einstweiligen Verfügung ein bundesweit geltendes Verbot des Taxi-Konkurrenten erlassen. Das Unternehmen darf demnach keine Fahrgäste mehr über die Apps Uber und UberPop befördern. Bei einer Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Strafe pro Fahrt. Geklagt hat die Taxi Deutschland Servicegesellschaft.

Uber vermittelt über seine mobilen Apps Privatpersonen als Fahrer. Kunden zahlen für den Fahrdienst rund die Hälfte wie für eine Taxifahrt. Die privaten Fahrer sind teilweise nicht versichert und sie arbeiten auf eigene Rechnung. Eine Lizenz besitzt Uber nicht.

Uber ist bereits in über 200 Großstädten aktiv, davon über 50 in den USA. In Deutschland bietet das Unternehmen seinen Dienst in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Düsseldorf an. Sieben weitere sollen in Kürze folgen. Gegen die einstweilige Verfügung hat Uber bereits Widerspruch angekündigt..

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Margit Mair 02.09.2014