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Online-Angebote der Verlage bleiben vorerst bei Google sichtbar


Im Streit zwischen Google und der VG Media sind die von der Verwertungsgesellschaft vertretenen Verlage eingeknickt. Der Suchmaschinenkonzern wollte heute (23. Oktober) die Websites der Presseverleger auf den Google-Oberflächen nur noch sehr eingeschränkt und ihre Bilderangebote gar nicht mehr darstellen. Um dies zu vermeiden, haben die Verlage bzw. die VG Media gegenüber Google eine widerrufliche "Gratiseinwilligung" in die unentgeltliche Nutzung ihrer Angebote abgegeben. Die Presseverleger sehen sich angesichts der "überwältigenden Marktmacht" von Google zu diesem Schritt gezwungen, teilt die VG Media mit.

Google selbst hatte am 17. Oktober 2014 beim Bundeskartellamt den Erlass einer Entscheidung gemäß § 32c GWB beantragt. Der Internetkonzern will so erreichen, dass die Wettbewerbshüter keinen Anlass zum Tätigwerden gegen Google sehen. Die VG Media-Verlage haben Google daraufhin aufgefordert, die Entscheidung des Bundeskartellamtes abzuwarten und bis dahin auf die angekündigte Löschung der Online-Angebote zu verzichten. Dies habe Google allerdings abgelehnt.

Die Berliner Verwertungsgesellschaft vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte von 200 digitalen verlegerischen Angeboten. Ob die Praxis von Google, die Inhalte in Form von Snippets (Kurztexte) und Thumbnails (Bilder) zu verwenden, rechtens ist, will die VG Media vor Gericht prüfen lassen. Google reagierte auf dieses Vorgehen mit der Ankündigung, die betreffenden Websites von seinen eigenen Angeboten zu entfernen.

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Margit Mair 23.10.2014