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Verleger wettern gegen MPK-Entscheidung zur TV-Werbung

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat sich heute gegen ein Verbot regionaler Werbung durch bundesweit sendende TV-Unternehmen ausgesprochen. Auslöser dieser Entscheidung ist offenbar der Freistaat Bayern, der sein Veto einlegte. Profitieren werden davon Sendergruppen wie ProSiebenSat.1 und RTL.

Die von der MPK angekündigte Prüfung und Verschiebung auf den 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sei medienpolitisch ein Desaster, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Zeitungsverlegerverbandes BDZV, Dietmar Wolff. Der Werbemarkt werde bereits jetzt unter den TV-Anbietern neu verteilt. "Was nicht heute geregelt wird, kommt zu spät. Damit legt die Politik einmal mehr völlig unnötigerweise die Axt an die wirtschaftlichen Grundlagen der Verlage."

Es sei schon pikant, so der BDZV-Hauptgeschäftsführer, dass allein jenes Bundesland ein Veto einlege, in dem der private TV-Sender ProSieben/Sat1 seinen Sitz habe. ProSieben hatte im Dezember 2014 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung erstritten, wonach eine regionale Auseinanderschaltung der Werbung künftig möglich ist. "Die bundesweit sendenden, privaten TV-Veranstalter werden in die regionalen Werbemärkte eingreifen und den regionalen Medien einen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage entziehen", kritisierte Wolff weiter, "ohne im redaktionellen Programm einen Beitrag zur Medienvielfalt zu leisten".