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Werbeblocker-Rechtsstreit: Adblock-Plus setzt sich wieder durch

Nachdem bereits 'Zeit Online' und das 'Handelsblatt.com' in Hamburg mit ihrer Klage gegen den Werbeblocker-Produzenten Eyeo GmbH, Köln, gescheitert sind, hat nun auch das Landgericht München die Klagen von RTL Interactive und ProSiebenSat.1 gegen Eyeos populäres Gratis-Programm 'Adblock Plus' zurückgewiesen, das Online-Werbung ausblenden kann. Die Käger sehen durch den Blocker erhebliche Schäden für ihre werbeführenden Websites.

Das Angebot und der Vertrieb der Werbeblocker-Software stellen indes laut Gericht insbesondere keine wettbewerbswidrige Behinderung der Kläger dar, weil es letztendlich die Internetnutzer seien, die aufgrund einer autonomen und eigenständigen Entscheidung den Werbeblocker installieren und hierdurch die Anzeige der Werbung verhindern würden. Auch liege keine Beteiligung der Beklagten an einer urheberrechtswidrigen Verwertungshandlung der Internetnutzer vor. Denn die bloße Nutzung des Angebots der Kläger, die ihre Inhalte kostenlos im Internet öffentlich zugänglich machen, sei keine urheberrechtswidrige Verwertungshandlung durch den einzelnen Seitenbesucher, auch wenn der Webseitenbetreiber mit der Verwendung des Werbeblockers nicht einverstanden sei. Auch einen Verstoß gegen das Kartellrecht sieht das Gericht nicht, da – jedenfalls derzeit – keine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch die Beklagten anzunehmen sei.

Diese Entscheidung sei in erster Linie ein Sieg für alle Netznutzer und damit für alle Konsumenten, sagte Eyeo-Sprecher Ben Williams. "Wir sind nach wie vor bestrebt, den Dialog mit allen Content-Providern fortzuführen. Unsere Vision ist ein Internet, das einerseits die berechtigten und schutzwürdigen Interessen aller Webnutzer berücksichtigt und andererseits den Verlagen und Content-Providern ein nachhaltiges Refinanzierungsmodell ihrer Internet-Aktivitäten ermöglicht."

Ob die Kläger in Berufung gehen, ist noch offen. Weitere Gerichtsentscheidungen über Adblock-Plus stehen aber noch aus, denn auch Medienunternehmen wie Axel Springer und der Süddeutsche Verlag haben dagegen geklagt.