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OWM kritisiert Bayerns Entscheidung, nun doch für Verbot regionalisierter TV-Werbung zu stimmen

Nachdem bekannt geworden ist, dass die Bayerische Regierung bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni nun doch für ein Verbot von regionalisierter Werbung im nationalen Fernsehen stimmen will, hat sich der Kundenverband OWM Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) zu Wort gemeldet. Er kritisiert die Entscheidung des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer scharf.

"Wir hätten uns in dieser Sache von der bayerischen Staatskanzlei mehr Rückgrat erwartet. Insbesondere für mittelständische und regional aktive Unternehmen hat ein Verbot regionalisierter Werbung im privaten Fernsehen fatale Auswirkungen und führt dazu, dass sie bestimmte Kundengruppen nicht mehr erreichen können", warnt OWM-Geschäftsführer Joachim Schütz. Aber auch für internationale Konzerne, wie es das Beispiel Opel zeigt, seien die regionalen Werbemöglichkeiten attraktiv. Opel hatte laut OWM im Rahmen einer Kampagne seinen TV-Spots über die RedButton-Technologie regionale Informationen in Form von Händleradressen hinzugefügt.

Ein Verbot regionalisierter Werbung im TV schränkt in den Augen der OWM auch die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Kommunikation und damit der Werbung ein. Schütz: "Im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen sprechen wir uns klar gegen derartige Einschränkungen aus, um die freie Entfaltung ihrer Werbeaktivitäten sicherzustellen."

ProSiebenSat1 plane nun einer Normenkontrollklage, um zu überprüfen, ob die geplante Klausel überhaupt einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Dazu Schütz: "Gerade vor dem Hintergrund der erst vor sechs Monaten erfolgten Genehmigung regionalisierter TV-Werbung durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ist die Kehrtwende Bayerns umso unverständlicher. Es wäre zu hoffen, dass das Verfassungsgericht zu einer besseren Entscheidung im Sinne der werbenden Unternehmen kommt."