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Nach BGH-Entscheid im Kabelstreit: Gerichte müssen neu prüfen

Im Streit zwischen Kabel Deutschland und den öffentlich-rechtlichen TV-Sendern hat der Bundesgerichtshof BGH heute den Fall an die Vorinstanzen zurückverwiesen. ARD und ZDF zahlen bekanntlich seit 2013 nicht mehr für die Verbreitung ihrer Programme im Kabelnetz. Kabel Deutschland besteht aber weiter darauf. Nun müssen die Gerichte die Sache neu prüfen. Dabei sollen die Richter laut BGH unter anderem klären, ob die Anstalten sich bei der Vertragskündigung verbotenerweise abgesprochen haben.

Bis Ende 2012 erhielt der Netzbetreiber noch jährlich 27 Millionen Euro von ARD, ZDF und Arte. Kabel Deutschland wertete das heutige BGH-Urteil als "positives Zwischenergebnis". Die Vorinstanzen hatten den Sendern recht gegeben und die Klage des Anbieters abgewiesen.

Die ARD sieht sich indes durch die heutige Entscheidung BGH "in den entscheidenden Punkten bestätigt". Die klaren Feststellungen des Gerichts seien "eine gute Entscheidung für die Zuschauerinnen und Zuschauer" sagte Karola Wille, Intendantin des in Kabelfragen innerhalb der ARD federführenden Senders MDR, in einer ersten Bewertung der Urteile.

Das Gericht habe in seiner Einschätzung "ohne Wenn und Aber die Verpflichtung der Kabelnetzbetreiber bekräftigt, die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu übertragen". Aus dieser Verpflichtung leite sich kein Anspruch auf den Abschluss des von den Kabelnetzbetreibern gewollten Einspeisevertrages ab.

Darüber hinaus habe das Gericht deutlich gemacht, dass die öffentlich-rechtlichen Programmangebote "von besonderem Wert für das Geschäftsmodell der Kabelnetzbetreiber sind", sagte Wille in Leipzig. Eine Rundfunkanstalt, die für das Geschäftsmodell von Kabelnetzbetreibern "werthaltige Programme" bereitstelle, müsse deshalb nicht noch zusätzlich Einspeiseentgelte bezahlen.

Dass die Entscheidungen der Oberlandesgerichte aufgehoben und zurückverwiesen wurden, hängt nach Einschätzung des Juristischen Direktors des MDR, Jens-Ole Schröder, damit zusammen, dass nach Auffassung des BGH die Umstände der Vertragskündigung durch die Vorinstanzen noch nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Sobald die vollständige Entscheidung des Bundesgerichtshofes vorliege, werde der MDR diese für die ARD eingehend prüfen und auswerten.