ANZEIGE

ANZEIGE

Youtube gewinnt vor Gericht gegen die Gema


Die Videoplattform Youtube muss der Gema keine Gebühren für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen. Das Landgericht München I hat laut 'Süddeutscher Zeitung' (sueddeutsche.de) am Dienstag eine entsprechende Klage der Gema abgewiesen.

Nach Angaben des Google-Konzerns, zu dem Youtube gehört, bestätigten die Richter den Status der Videoplattform als sogenanntem 'Hostprovider' - also als technische Online-Plattform, die nicht unmittelbar verantwortlich ist für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte. Wegen des Streits mit der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) sind viele Musik-Clips für deutsche Internetnutzer nicht verfügbar.

Gegen das Urteil kann vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt werden. Eine Sprecherin der Gema kündigte an, die Gesellschaft werde ihr weiteres Vorgehen prüfen. Am Mittwoch wird dazu auch eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg erwartet.