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Urheber-Recht: Münchner Medien-Unternehmen legen gemeinsamen Entwurf vor

Auch nach 13 Jahren sorgt das Gesetz der vertraglichen Stärkung von Urhebern und ausübenden Künstlern nach wie vor für Diskussionen, ob die vertragliche Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern wirksam gestärkt wurde. Die unbefriedigende Sachlage hat nun die drei Münchner Verlage Carl Hanser Verlag, Münchner Verlagsgruppe und den Verlag C. H. Beck, die zwei Film-Produzenten Constantin Film und Wiedemann&Berg sowie den TV-Sender ProSiebenSat.1 veranlasst, zusammen mit der Kanzlei SKW Schwarz einen Münchner Entwurf zum Urheber-Vertragsrecht vorzulegen. Ziel dieses Vorschlages ist es, Unklarheiten zu beseitigen, "die zu Auseinandersetzungen und langen Verfahren geführt haben". Das 18-seitige PDF ist auf der Website der Kanzlei abrufbar.