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Leistungsschutzrecht: Der von der VG Media geforderte Tarif ist zu hoch


Google veröffentlicht in seinen Suchergebnissen Textausschnitte von Verlagsinhalten. Dafür wollen die in der VG Media organisierten Verlage mit sechs Prozent an den Umsätzen von Google Deutschland beteiligt werden. Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes hat nun in der Sache entschieden: Der geforderte Tarif ist zu hoch und wird in seiner gegenwärtigen Form als "nicht angemessen" zurückgewiesen. Die VG Media hatte ursprünglich bis zu elf Prozent des Umsatzes gefordert, den Tarif aber schließlich auf rund sechs Prozent reduziert, da nur etwas mehr als die Hälfte der deutschen Verleger die Verwertungsgesellschaft mit der Klage beauftragt hat.

In dem Streit ging es auch um die Länge der Textauszüge, die Suchmaschinen nach dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage lizenzfrei anzeigen dürfen. In dem Gesetz wird allerdings keine konkrete Anzahl an Wörtern genannt. Dies nachzuholen, sieht die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes nun als Aufgabe der VG Media an und schlägt selbst eine feste Obergrenze von sieben Wörtern vor – Suchbegriffe ausgenommen.

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Margit Mair 25.09.2015