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EuGH: Datenabkommen mit USA ist ungültig

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das Abkommen zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Demnach sind die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt.

Das Urteil des EuGH besagt, dass die nationalen europäischen Datenschutzbehörden prüfen können müssen, wenn sie mit einer Beschwerde befasst werden, ob bei der Datenübermittlung alle Anforderungen erfüllt werden. Die EU-Kommission hatte die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden jedoch durch einen Beschluss beschränkt.

Der Gerichtshof kommt außerdem zu dem Schluss, "dass eine Regelung, die es den [US-]Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletzt."

Die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung legt fest, unter welchen Bedingungen Internetunternehmen Nutzerdaten (sprich: personenbezogene Daten) aus Europa in den USA verarbeiten dürfen.

In der Rechtssache ging es um Beschwerden des Österreichers Max Schrems über die Datenschutzpraxis von Facebook. Mit der Entscheidung wird nun aber auch ein Vorgehen gegen andere Unternehmen möglich.

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Margit Mair 06.10.2015