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VG Wort: EuGH stellt Ausschüttungspraxis infrage

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt mit seinem gestrigen Gerichtsurteil die Verteilungspraxis von Verwertungsgesellschaften infrage. Wie es in dem Urteil heißt, haben Verwerter - also in diesem Fall Verlage - nicht unbedingt Anspruch darauf, an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) beteiligt zu werden.

Die VG Wort erhält Geld für die Zweitverwertung von Bibliotheken, Sendern und der Kopierindustrie. Bislang haben Verlage 50 Prozent der Ausschüttungen erhalten, die andere Hälfte die Urheber. Der EuGH hat nun aber entschieden, dass Verlage nur dann an den Auszahlungen beteiligt werden dürfen, wenn dies nicht zulasten der Urheber geht. Verlage sind nach Auffassung des Gerichts aber nicht die durch Privatkopien Geschädigten, sondern die Urheber.

In Deutschland geht es um viel Geld. Im vergangenen Jahr betrugen die Ausschüttungen der VG Wort etwa 106 Millionen Euro.

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Margit Mair 13.11.2015