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Facebook: BGH entscheidet in dritter Instanz über Klage der Verbraucherverbände


Für den kommenden Donnerstag (14.1.) hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen Verhandlungstermin in Sachen Facebook angesetzt. Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland. Gegenstand der Klage sind unter anderem die Gestaltung der von Facebook bereit gestellten Funktion "Freunde finden", mit der der Nutzer veranlasst wird, seine E-Mail-Adressdateien in den Datenbestand von Facebook zu importieren, sowie die Versendung von Einladungs-E-Mails an bisher nicht als Nutzer der Plattform registrierte Personen.

Außerdem werfen die Verbraucherschützer Facebook vor, dass das Social Network den Nutzern im Rahmen ihres Registrierungsprozesses Informationen hinsichtlich der mit dem Import der E-Mail-Adressdateien verbundenen Datennutzung vorenthalte. Informationen zur Funktionsweise der Anwenderoption "Freunde finden" fänden sich erst in einem Pop-Up-Fenster, zu dem der Nutzer bei der Registrierung nicht zwingend geführt werde. Facebook informiere zudem nicht darüber, dass auch auf Daten von Kontakten des Nutzers zugegriffen werde, die Personen beträfen, die nicht Mitglieder der Online-Plattform seien.
Das Landgericht Berlin hat der Klage im März 2012 stattgegeben. Das örtliche Kammergericht hat die Berufung von Facebook im Januar 2014 zurückgewiesen. Nun entscheidet der BGH in dritter Instanz


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Margit Mair 11.01.2016