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Bundesverwaltungsgericht: Rundfunk-Beitrag ist rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach mündlichen Verhandlungen am 16. & 17. März 2016 in insgesamt 18 Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunk-Beitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird.

Nach dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag der Länder wird seit Anfang 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunk-Beitrag erhoben, der von den volljährigen Bewohnern der Wohnung zu bezahlen ist – unabhängig davon, ob ein Gerät in dem Haushalt genutzt wird oder nicht. Auch in den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg. Jetzt bleibt ihnen noch der Weg einer Verfassungsbeschwerde.