Bundesverwaltungsgericht: Rundfunk-Beitrag ist rechtens
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach mündlichen Verhandlungen am 16. & 17. März 2016 in insgesamt 18 Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunk-Beitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird.
Nach dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag der Länder wird seit Anfang 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher Rundfunk-Beitrag erhoben, der von den volljährigen Bewohnern der Wohnung zu bezahlen ist – unabhängig davon, ob ein Gerät in dem Haushalt genutzt wird oder nicht. Auch in den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg. Jetzt bleibt ihnen noch der Weg einer Verfassungsbeschwerde.
Peter Strahlendorf 18.03.2016