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ZDF-Satiriker: Bundesregierung lässt Strafverfahren gegen Böhmermann zu

Jan Böhmermann (Foto: ZDF)
Jan Böhmermann (Foto: ZDF)

Auf Jan Böhmermann kommt ein Verfahren wegen möglicher Beleidigung des türkischen Staatschefs Erdogan zu. Die Bundesregierung hat dem Verlangen Ankaras nach einer Strafverfolgung des Satirikers heute entsprochen. Böhmermann hatte Ende März in seiner TV-Sendung Neo Magazin Royale ein "Schmähgedicht" über Erdogan vorgetragen, das zahlreiche Formulierungen enthielt, die unter die Gürtellinie zielen. Grundlage für die Regierungsentscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (sog. "Majestätsbeleidigung"). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug.