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Grosso-Streit: Bauers Anhörungsrüge laut BGH unbegründet

Wie dnv online meldet, hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs im Rechtsstreit zwischen der Bauer Vertriebs KG und dem Bundesverband Presse-Grosso über die Zulässigkeit zentraler Konditionenvereinbarungen für die deutschen Pressegroßhandlungen die von Bauer vorgebrachte Anhörungsrüge als "unbegründet" zurückgewiesen. Mit der Anhörungsrüge wandte Bauer sich gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2015, mit dem das Gericht die Klage Bauers gegen den Grosso-Verband letztinstanzlich abgewiesen hatte. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob der Bundesverband Presse-Grosso für seine Mitgliedsunternehmen mit den Verlagen Konditionen, insbesondere Handelsspannen, für die Vertriebsleistungen aushandeln und vereinbaren dürfe. Bauer bestreitet dies. Mehr dazu hier.