ANZEIGE

BGH: Bauer kämpft weiter gegen ARD Buffet

%%%BGH: Bauer kämpft weiter gegen ARD Buffet%%%


Die Hamburger Bauer Media Group setzt ihren juristischen Kampf gegen die SWR-Zeitschrift 'ARD Buffet' fort, die im Verlag Burda Senator mit Sitz in Offenburg erscheint. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat aufgrund der Nichtzulassungsbeschwerde der Bauer Media Group nun die Revision gegen das Urteil vom Hanseatischen Oberlandesgericht über die Zeitschrift 'ARD Buffet' zugelassen. Es ist auch gleich ein Termin für die mündliche Verhandlung festgelegt worden. Am 29. September 2016 können beide Seiten ihre Ansichten vor den BGH-Richtern darlegen.

In diesem Verfahren wird ein allemal wichtiges medienpolitisches Thema berührt, denn die BGH-Richter müssen sich mit der Frage beschäftigen, ob sich die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender auf dem Printmarkt tatsächlich ungehindert und ohne Rücksicht auf den freien Wettbewerb bewegen können. Nicht nur dem Bauer-Verlag ist es ein Dorn im Auge, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre digitalen und gedruckten Medien-Angeboten immer weiter ausdehnen.

Die Bauer Media Group vertritt daher die Auffassung, dass die rundfunkrechtlichen Vorgaben vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch bei der Publikation von Zeitschriften zu wahren sind. Ein Sender, der GEZ-Gebühren erhält, kann sich aufgrund des finanziellen Vorteils nicht ohne Rücksicht auf dem freien Wettbewerb bewegen.

Der ARD-Sender SWR vertritt die Auffassung, dass er hier einen Freiraum hat, in dem er sich auch kommerziell bewegen darf.

Bauer-Konzern-Geschäftsführer Andreas Schoo, von Haus aus Jurist: "Das Vorgehen des SWR ist ein schwerwiegender Eingriff in die Pressefreiheit. Es ist aus Sicht der Bauer Media Group nicht hinnehmbar, dass eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit Zwangsgebühren ohne Rücksicht in privatwirtschaftliche Medien drängt."



zurück

(ps) 06.05.2016


Druckansicht