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Böhmermann-Affäre: Landgericht Köln weist EV-Antrag gegen Mathias Döpfner zurück

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Dr. Mathias Döpfner (Foto: Axel Springer)
Dr. Mathias Döpfner (Foto: Axel Springer)

Das Landgericht Köln hat heute den vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan beantragten Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Axel Springer-Chef Dr. Mathias Döpfner zurückgewiesen, weil in diesem Fall die freie Meinungsäußerung schwerer wiege als Erdogans Persönlichkeitsrecht. Streitpunkt war Döpfners Passage aus seinem offenen Brief für den Satiriker Jan Böhmermann, er schließe sich allen "Formulierungen und Schmähungen" Böhmermanns inhaltlich voll und ganz an und mache sie sich in jeder juristischen Form zu Eigen. Gegen das Urteil ist Beschwerde beim Kölner Oberlandesgericht möglich.

Der Bundesvorsitzende des Deutsche Journalisten-Verbands Frank Überall begrüßt die Entscheidung: "Das Landgericht Köln hat das einzig Richtige getan und dem türkischen Autokraten Erdogan die rote Karte gezeigt. Die Meinungsfreiheit ist in diesem Fall ein höheres Gut als die persönlichen Befindlichkeiten des türkischen Präsidenten."



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(vs) 10.05.2016


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