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Klage privater Radiosender gegen den BR abgewiesen


Das Landgericht München I hat heute die Klage von 60 lokalen und regionalen Radiosendern sowie von Antenne Bayern gegen den Bayerischen Rundfunk zur Verbreitung des Jugend-Programms Puls auf den bislang von BR-Klassik genutzten Analog-Frequenzen abgewiesen. Die Privatfunker hatten den Wechsel der beiden Radioprogramme heftig kritisiert.

Der Justiziar des Bayerischen Rundfunks, Prof. Dr. Albrecht Hesse, sagt: "Der Bayerische Rundfunk begrüßt die Entscheidung des Landgerichts München I, die Klage der Privatradios gegen die geplante Frequenzumwidmung abzuweisen. Damit sieht sich der BR in seiner Rechtsauffassung bestätigt, wonach der für 2018 geplante Tausch der UKW-Frequenzen von BR-Klassik und Puls nach Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen Rundfunkgesetzes zulässig ist. Der BR hat bisher immer argumentiert, dass er sich mit den geplanten Maßnahmen auf dem Boden geltenden Rechts bewegt."

Besonders erfreulich sei, dass das Gericht bestätigt, dass der BR mit dem geplanten Tausch der Frequenzen nicht gegen den Grundversorgungsauftrag verstößt. Im Gegenteil: "Es ist auch eine genuine Aufgabe im Rahmen der Grundversorgung, alle Altersgruppen und damit auch die Jugend zu erreichen“, so das Gericht in der Urteilsbegründung."