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Bundesliga: Sky wehrt sich gegen Kartellamts-Entscheidung

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Der Abo-Sender Sky hat beim Oberlandesgericht in Düsseldorf eine Beschwerde gegen das Bundeskartellamt wegen der Ausschreibung der Medienrechte der Fußball-Bundesliga eingereicht. "Insbesondere ist Sky Deutschland der Überzeugung, dass das vom Bundeskartellamt geforderte Alleinerwerbsverbot kartellrechtlich nicht notwendig und zudem in seiner konkreten Ausgestaltung rechtswidrig ist", teilte das Unternehmen mit. "Darüber hinaus entspricht die Auffassung des Bundeskartellamtes zur Abgrenzung des Pay-TV-Marktes nicht dem, wie die Märkte sich real darstellen." Damit bestätigte der Sender einen Bericht der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung'. Hintergrund: Kauft ein Anbieter ab der Saison 2017/2018 alle Bundesliga-Live-Pakete, greift eine sogenannte Single-Buyer-Rule. Dann wird zusätzlich ein OTT-Paket mit Online-Rechten für 102 Spiele ausgeschrieben. Bisher hält Sky Live-Rechte für sämtliche Begegnungen der Bundesliga und Zweiten Bundesliga.


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(vs) 08.06.2016


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