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Urteil gegen umstrittene Tagesschau-App

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass das umstrittene Angebot der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 unzulässig war. Das Angebot sei "presseähnlich" gewesen.

Hintergrund: Mehrere Zeitungsverlage hatten am 26. November 2011 zunächst Klage beim Landgericht Köln erhoben, da sie die Tagesschau-App für "presseähnlich und damit rechtswidrig" erachteten. Das LG Köln war der Auffassung der Verlage gefolgt. Das OLG Köln hob das Urteil im Jahr 2013 zu Gunsten der ARD auf. Mit Urteil vom 30. April 2015 wies der Bundesgerichtshof das Verfahren an das OLG Köln zur erneuten Prüfung zurück. Der NDR hat in dem Verfahren wiederholt die "Unvollständigkeit der von den Klägern vorgelegten Anlage" gerügt und die Presseähnlichkeit wegen der vielfältigen Verknüpfung von Videos, Audios, multimedialen Elementen und Texten bestritten.

Dr. Michael Kühn, Justitiar des Norddeutschen Rundfunks, sagt: "Die Entscheidung des OLG Köln hat auf tagesschau.de und die darauf basierende Tagesschau-App in der aktuellen Version keinen unmittelbaren Einfluss. Streitgegenständlich war allein der 15. Juni 2011. Seitdem hat sich das Erscheinungsbild von tagesschau.de erheblich geändert, so wurde etwa das Video- und Audio-Angebot deutlich verstärkt." Auch wenn das Urteil eine Entscheidung für die Vergangenheit trifft, werde der NDR gemeinsam mit der ARD die Urteilsgründe und die Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel sorgfältig prüfen, um mögliche Einschränkungen für die Online-Angebote zu vermeiden.

Zugleich bekräftigte Kühn die Bereitschaft der ARD, mit den Verlagen Kooperationen einzugehen. So sei die unentgeltliche Nutzung der "Tagesschau in 100 Sekunden" für digitale Angebote der Verlage ebenso möglich wie die Bereitstellung einzelner Videos für deren Internet-Seiten. Kühn: "Die Nachrichtenangebote der Verlage und der ARD haben eins gemeinsam: Hohe journalistische Qualität. Daher sind wir nach wie vor gesprächsbereit."