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Yahoo scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Yahoo gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger als unzulässig abgelehnt. Die Richter trafen damit aber keine Entscheidung in der Sache. Es sei dem Unternehmen zumutbar, den normalen Rechtsweg zu gehen und sich zunächst an die Fachgerichte zu wenden.

In der Entscheidung vom 10. Oktober 2016, die heute (23.11.) veröffentlicht wurde, lautet die Begründung: "Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern. Daher ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig, wenn in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangt werden kann."

Verlage können seit August 2013 für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Internet eine Lizenzgebühr erheben. Ausgenommen sind nur einzelne Wörter oder sogenannte Snippets, also kleine Textausschnitte. Yahoo sah dadurch die Informations- und Pressefreiheit verletzt.

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Margit Mair 23.11.2016