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Bundesgerichtshof stoppt 'ARD Buffet Magazin'

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Das Urteil läuft auf ein Verbot des 'ARD Buffet Magazins' hinaus, das Hubert Burda Media, München/Offenburg, in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) publiziert. Der Rundfunkstaatsvertrag erlaubt den öffentlich-rechtlichen Sendern zwar das Angebot programmbegleitender Druckwerke. Das Engagement des SWR geht dem Urteil zufolge aber darüber hinaus. Geklagt hatte die Bauer Media Group, Hamburg. Der BGH hat das Urteil des OLG Hamburg vom 15. April 2014 aufgehoben und die Sache nun zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, da "der Unterlassungsantrag nicht hinreichend bestimmt war". Bauer muss demnach den Antrag nachbessern.

Der SWR hat die Gerichtsentscheidung "mit Überraschung zur Kenntnis genommen". Man will die schriftliche Begründung des BGH "sorgfältig prüfen und analysieren, sobald diese vorliegt". Der Sender weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass "der Burda-Verlag die Zeitschrift in eigener redaktioneller Verantwortung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko herausgibt".