ANZEIGE

Höherer Mehrwertsteuersatz für Download-Publikationen zulässig

Elektronische Bücher und Zeitungen oder Magazine zum Herunterladen dürfen nach EU-Recht höher besteuert werden als gedruckte Ausgaben oder Publikationen auf Datenträgern wie CD-Rom. Dies stellte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg jetzt klar. Es ist danach zulässig, dass für gedruckte oder auf Datenträgern ausgelieferte Publikationen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt, für Ausgaben zum Herunterladen aber nicht. Der EuGH bestätigte, dass die beiden Vertriebswege damit steuerlich ungleich behandelt werden. Dies lässt die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie aus Sicht der Richter unter bestimmten Bedingungen zu.