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Europäischer Gerichtshof befasst sich mit dem Leistungsschutzrecht

Der andauernde Streit zwischen dem Online-Giganten Google und deutschen Verlagen wird nun am Europäischen Gerichtshof (EuGH) fortgesetzt. Das Landgericht Berlin hat das Verfahren um das umstrittene Gesetz zum Leistungsschutzrecht heute an den EuGH verwiesen. Dieser soll klären, ob das deutsche Gesetz vor der Verabschiedung im August 2013 der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen.

In einer Erklärung des LG Berlin heißt es: "Die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin hält in dem Rechtsstreit einer Verwertungsgesellschaft, die Leistungsschutzrechte für Presseverleger wahrnimmt und Klage gegen das Unternehmen Google Inc. erhoben hat, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für notwendig (...)."

Die Verwertungsgesellschaft (VG Media) verlangt von dem US-Konzern Schadenersatz, weil dieser sich weigert, für die Darstellung von Meldungs-Ausschnitten und Vorschau-Bildern auf seinen Such-Seiten zu zahlen. Google argumentiert, dass die Suchmaschine Nutzer auf die Webseiten der Verlage leitet und diesen damit zu Werbeeinnahmen verhelfe.