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Oberlandesgericht München: Ad-Blocker zulässig


Der umstrittene Werbeblocker 'Adblock plus' der Kölner Firma Eyeo darf weiter verwendet werden. Das geht laut Deutschlandfunk aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor. Mit der Software lassen sich unter anderem Werbebanner ausblenden. Werbefinanzierte Medien sehen dadurch ihre Einnahmen gefährdet. Sie kritisieren auch das sogenannte 'Whitelisting', mit dem sich Unternehmen aus dem Filter freikaufen können, um trotz der Software bei Nutzern werben zu können. Die Sendergruppe ProSiebenSat.1, die 'Süddeutsche Zeitung' und der RTL-Vermarkter IP Deutschland hatten den Kölner Hersteller Eyeo verklagt. Sie forderten ein Verbot der Software und Schadenersatz. Das OLG München lehnte das ab. Eine Revision wurde zugelassen.