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Streit um BDZV-Sitz im Fernsehrat des ZDF

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Im Streit um den Sitz der Zeitungsverleger (BDZV) im Fernsehrat des ZDF in Mainz rät der Medienrechtler Prof. Hubertus Gersdorf dem in Berlin ansässigen Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zu einer Klage. Der Verband habe den "Anspruch, einen Vertreter zu entsenden", erklärte Gersdorf gegenüber 'new business' (Printausgabe 39/2017). Der vom BDZV benannte Verleger Valdo Lehari jr. ('Reutlinger General-Anzeiger') wird vom Fernsehrat nicht akzeptiert, da seine Entsendung nicht den Vorschriften des ZDF-Staatsvertrages entspreche, berichtet das Magazin. Der BDZV-Sitz ist seit über einem Jahr unbesetzt.

Laut Staatsvertrag dürfen dem 60-köpfigen Aufsichtsgremium keine Personen angehören, die Mitglied in "Aufsichtsorganen oder Gremien eines privaten Rundfunkveranstalters" sind. Lehari leitet den Verwaltungsrat des Privatradios Antenne 1, der über eine Tochterfirma zum Verlag des 'Reutlinger General-Anzeigers' gehört.

Nach Ansicht des Juristen Gersdorf liege hier zwischen den Beteiligten jedoch kein "ökonomischer Interessenkonflikt" vor. "Herr Lehari ist nur an einem Hörfunk-Veranstalter beteiligt. Und das ZDF selbst macht keinen Hörfunk", auch wenn es Mitglied der Körperschaft Deutschlandradio sei. "Deshalb sollte diese einschränkende Bestimmung“ im ZDF-Staatsvertrag als "privater Fernsehveranstalter“ interpretiert werden und nicht als "privater Rundfunkveranstalter", erklärte Gersdorf in 'new business'. Gersdorf lehrt Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig. Mehr dazu in der aktuellen 'new business'-Printausgabe 39/2017. Hier bestellen.



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(vs) 25.09.2017


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