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Presse-Handelsspannen: Mittelständische Verlage wenden sich an das Bundeskartellamt

Beim Thema Handelsspannen kann es noch einmal spannend werden, die Arbeitsgemeinschaft Mittelständische Verlage (AMV) mit Sitz in Hamburg ist der Neuregelung, die Ende Februar 2018 als Ergebnis der Verhandlung zwischen der sogenannten Verlagskoalition und dem Bundesverband Presse-Grosso verkündet wurde, nicht einverstanden. Der AMV hat nun das Bundeskartellamt in Bonn um Prüfung gebeten, ob diese Neuregelung rechtswidrig sei. Eine entsprechende Mitteilung ist am heutigen Montag vom AMV an die Fachpresse verschickt worden.

Die Einschaltung des Bundeskartellamtes birgt für alle Beteiligten Unwägbarkeiten - das ist offenkundig auch dem AMV bewusst, denn er hatte am 26. April 2018 noch einen Versuch einer Verhandlung mit dem Bundesverband Presse-Grosso unternommen, um die sogenannte Malus-Regel abzumildern. Ein Entgegenkommen wäre allerdings zulasten der Grossisten gegangen, die sich seit geraumer Zeit in einem heftigen und zugleich kostspieligen Prozess der Um- und neu-Strukturierung befinden. Mehr zum Thema findet sich bei der new-business-Schwester DNV.