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Monopolkommission schlägt vor, Werbezeitenbeschränkungen im TV aufzuheben

Die Monopolkommission sieht die Bundesregierung in der Pflicht, die Werbezeitenbeschränkungen im TV aufzuheben. Das unabhängige Expertengremium, das die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät, hält es im Zuge des digitalen Wandels für erforderlich, rechtliche Anpassungen bei Preisalgorithmen, Medien und Arzneimittelversorgung vorzunehmen. Dazu gehöre auch die Aufhebung der Werbezeitenbeschränkungen im klassischen Fernsehen.

In einer Mitteilung der Monopolkommission heißt es: "In Anbetracht des sich zunehmend verändernden Nutzungsverhaltens insbesondere der jüngeren Generation sowie der zunehmenden Medienkonvergenz sollte der regulatorische Rahmen für klassisches Fernsehen und audiovisuelle Online-Angebote, z. B. Netflix und YouTube, stärker vereinheitlicht werden. Für audiovisuelle Mediendienste sollten grundsätzlich einheitliche Regelungen zum Jugend- und Verbraucherschutz sowie zur Werberegulierung gelten. Im klassischen Fernsehen sollten insoweit insbesondere die Werbezeitbeschränkungen aufgehoben werden."

Des Weiteren fordert die Monopolkommission das Vergütungssystem in der Arzneimittelversorgung zu reformieren und auf ein Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verzichten. Und Märkte mit algorithmenbasierter Preisbildung systematisch auf Wettbewerbsbeeinträchtigungen zu untersuchen.

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Margit Mair 04.07.2018