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Karlsruhe entscheidet: Rundfunkbeitrag weitgehend verfassungsgemäß

Überraschung in Karlsruhe: Der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 Euro ist weitgehend verfassungsgemäß. Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht am Mittwoch (18. Juli) unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof entschieden. Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass für Zweitwohnungen ein doppelter Rundfunkbeitrag zu leisten ist. Das Gericht hat die Landesgesetzgeber aufgefordert, bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen. Im Einzelnen erklärte das Gericht in seinem mit Spannung erwarteten Urteil, die Rundfunkbeitragspflicht dürfe im privaten Bereich an das "Innehaben" von Wohnungen anknüpfen, da Rundfunk typischerweise dort genutzt wird. Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung allerdings nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden. Die Regelung über die (stufenweise) Beitragserhebung bei Nutzung in Kraftfahrzeugen halten die obersten deutschen Richter für zulässig. Damit unterlag die Autovermietung Sixt.

"Ein 95prozentiger Sieg für die Öffentlich-Rechtlichen", kommentierte der Mainzer Staatsrechtler Prof. Friedhelm Hufen das Urteil am Rande der Urteilsverkündung, zu dem etliche Intendanten von ARD und ZDF erschienen waren.

Kläger in Karlsruhe waren drei Privatpersonen, darunter ein Alleinstehender mit zwei Wohnungen. Er fühlte sich dadurch benachteiligt, dass er für beide Wohnungen den Rundfunkbeitrag zahlen müsse, obwohl er sich nicht gleichzeitig in beiden Wohnungen aufhalten könne. Eine weitere Verfassungsbeschwerde hatte der Autovermieter Sixt eingereicht, der sich gegen Zahlungsbestimmungen des Rundfunkbeitrags im nicht-privaten Bereich wandte. So bestritt Sixt die Rechtmäßigkeit der Vorschrift, dass pro Mietwagen ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu zahlen ist (monatlich 5,83 Euro).

Das Datum der Urteilsverkündung am 18. Juli - nur zwei Monate nach der mündlichen Verhandlung - wurde nach Informationen der 'Medienkorrespondenz' deshalb gewählt, um Ferdinand Kirchhof, Vorsitzender des Ersten Senats, Gelegenheit zu geben, in diesem rundfunkrechtlich äußerst wichtigen Verfahren das Urteil selbst zu verkünden, bevor er in den Ruhestand geht. Kirchhof wurde am 21. Juni 68 Jahre alt und erreichte damit die Altersgrenze für Richter am Bundesverfassungsgericht.