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Pressevertrieb: Kartellamt wird die Handelsspannenregelung prüfen

Das Bundeskartellamt wird die im Frühjahr getroffene Presse-Handelsspannenregelung untersuchen. Die Bonner Behörde folgt damit einer Eingabe des Arbeitskreises Mittelständischer Verlage (AMV). Laut DNV online sagte Frank Nolte, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso, heute während seiner Eröffnungsrede bei der Jahrestagung in Baden-Baden: "Das Bundeskartellamt hat uns geschrieben, dass es aufgrund der Eingabe des AMV in eine vertiefte Prüfung eintreten wird." Anderen Tagungsteilnehmern zufolge werden dazu Fragebögen an die größeren Verlage versandt. Das Bundeskartellamt wollt dies bislang nicht bestätigen.

Hintergrund: Der in Hamburg ansässige Arbeitskreis Mittelständischer Verlage (AMV) hatte im Mai 2018 beim Bundeskartellamt eine Eingabe eingereicht, um von der Behörde prüfen zu lassen, ob die Neuregelung der Handelsspannen, auf die die sieben Verlage der sogenannten "Verlagskoalition" und der Bundesverband Presse-Grosso sich Ende Februar geeinigt haben, wegen diskriminierenden Verhaltens rechtswidrig sei.