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Verleger begrüßen Entscheidung des EU-Parlaments für Modernisierung des Urheberrechts

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments in Straßburg für ein neues europäisches Urheberrecht. Dieses wird von über 100 europäischen Verbänden der Kreativbranche – von Musikern, über Orchester, Buchautoren, Filmemachern bis hin zu den Journalisten und Verlagen – unterstützt.

Von dem neuen Recht profitieren nach Auffassung beider Spitzenverbände alle Inhaber urheberrechtlich geschützten Eigentums und alle Menschen in Europa, weil die Kreativbranche den großen Internetkonzernen gegenüber nun endlich klare Spielregeln durchgesetzt hat. Das Europäische Parlament habe heute "ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber gesetzt", heißt es. Die Novelle des Urheberrechts in der Europäischen Union verfolge das Ziel, "geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern fair auszugleichen".

Das EU-Parlament hatte sich bei der Reform des Urheberschutzes auf eine gemeinsame Position geeinigt. Damit können nun die Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat der EU-Staaten beginnen. Die Einigung sieht die Einführung des sogenannten Leistungsschutzrechts vor. Danach sollten Plattformen wie Google News künftig nicht mehr ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen. Dagegen sind in dem Text die umstrittenen Online-Upload-Filter nicht ausdrücklich erwähnt. Der Vorschlag des verantwortlichen Berichterstatters Axel Voss (CDU) sieht indes vor, dass die Verantwortung (Haftung) für das Heraufladen von Inhalten bei den Plattformen liegt. Kritiker erwarten deshalb, dass die Plattformen alles tun werden, um keine Rechte zu verletzen – und deshalb Upload-Filter einführen werden.