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Facebook landet Etappen-Sieg gegen das Bundeskartellamt


Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 26. August 2019 unter Vorsitz von Prof. Dr. Jürgen Kühnen angeordnet, dass die Beschränkungen des Bundeskartellamtes gegen den Internet-Konzern Facebook in Sachen Verarbeitung der Nutzer-Daten aufgeschoben werden (Az.: VI-Kart 1/19 (V)). Diese Anordnung hat zur Folge, dass Facebook die Entscheidung des Bundeskartellamtes zunächst nicht umsetzen muss.

Das Beschwerde-Verfahren von Facebook gegen die kartellbehördlichen Anordnungen läuft ungeachtet weiter. Bis dato steht allerdings noch kein Verhandlungstermin fest. Das Bundeskartellamt kann gegen diesen Beschluss über die aufschiebende Wirkung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einer eigenen Beschwerde vorgehen, die ist vom OLG Düsseldorf zugelassen worden.

Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat "ernsthafte Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der kartellbehördlichen Anordnung. Selbst wenn die beanstandete Daten-Verarbeitung gegen Datenschutz-Bestimmungen verstoße, liege darin nicht zugleich ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.