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Gericht stuft Live-Stream von 'Bild' als zulassungspflichtigen Rundfunk ein


Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom Donnerstag (26.9.2019) Teile des Live-Streaming-Angebots von Bild.de als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Es handelt sich dabei um die Sendungen 'Die richtigen Fragen', 'Bild live' und 'Bild Sport – Talk mit Thorsten Kinhöfer'.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte im Juli 2018 für die genannten Formate eine Sendelizenz gefordert. Dagegen hatte Axel Springer geklagt und im Oktober 2018 im Eilverfahren vom Berliner Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Im Hauptverfahren, wo die Juristen die Details prüften, hat das VG Berlin nun anders entschieden.

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Margit Mair 27.09.2019