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Bitkom begrüßt BGH-Urteil zu Online-Bewertungen


In einem Urteil am heutigen Dienstag (14.1.2020) hat der Bundesgerichtshof, Berlin, entschieden, dass Online-Bewertungsportale Bewertungen mit einer automatisierten Software aussortieren dürfen, wenn der Verdacht auf Fälschung vorliegt. Damit haben die Richter die Praxis von Online-Bewertungsportalen gestärkt. Geklagt hatte eine Fitnesstudio-Betreiberin, die sich vom Online-Portal Yelp zu schlecht bewertet wurde. In ihrem Fall waren die meisten positiven Bewertungen von einem Algoritmus aussortiert worden und flossen somit nicht in die Gesamtbewertung ein.

Der Digitalverband Bitkom beurteilt die Entscheidung positiv. Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sieht in dem Urteil den Verbraucherschutz wie die Rechtssicherheit von Plattformbetreibern gestärkt. Der BGH habe gezeigt, wie wichtig transparente und unabhängige Bewertungen für die Verbraucher sind.

Rohleder: "Die Nutzer müssen sich auf die Vertrauenswürdigkeit und Echtheit von Online-Bewertungen verlassen können. Das bedeutet, dass Plattformen gefälschte, gekaufte und nicht vertrauenswürdige Bewertungen herausfiltern dürfen. Und zu diesem Zweck wiederum dürfen sie einen speziellen, selbst entwickelten Algorithmus einsetzen." Wichtig sei dabei stets, dass die Verbraucher nachvollziehen können, nach welchen Kriterien gefiltert wird, sagt Rohleder.

Für Sommer dieses Jahres rechnet der Verband mit einer weiteren Stärkung der Verbraucherrechte im Netz. Zu diesem Zeitpunkt tritt EU-weit die P2B-Verordnung P2B steht für Platform-to-Business in Kraft. Durch sie soll Fairness und Transparenz auf Plattformen ausgebaut werden.