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Handelsspannen-Vereinbarung: Bundeskartellamt stellt Verfahren ein

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die aus sieben größeren Verlagen bestehende Verlagsallianz sowie den Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten (BPVG) eingestellt. Zuvor hatten diese sich zur Aufgabe der Mindestumsatzregelung verpflichtet.

Die Mindestumsatzregelung war Bestandteil der seit März 2018 geltenden "Branchenvereinbarung zu den Konditionen für den Vertrieb über das Presse-Grosso". Die neue Vereinbarung sah erstmals für die Grossisten einen Vergütungszuschlag für solche Titel vor, die einen bestimmten durchschnittlichen Mindestjahresumsatz pro beliefertem Einzelhändler nicht erreichen (sog. "Mindestumsatz- oder Malus-Zuschlag"). Dementsprechend wurde für kleinere, umsatzschwache Titel der Vertrieb teurer. Dagegen richtete sich eine Beschwerde kleinerer, im Arbeitskreis Mittelständischer Verlage e.V. vertretener Verlage.

Mehr Infos dazu unter DNV-Online.net.

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Margit Mair 22.01.2020