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Urteil über Stadt-Portal München: Betreiber gehen in Berufung

Die Betreiber des Stadt-Portals München (www.muenchen.de) legen Berufung ein gegen das Urteil, das Portal würde gegen das Gebot der Staatsferne gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen und sei deshalb wettbewerbswidrig. Zu diesem Schluss war die 33. Zivilkammer des Landgerichts München I am 17. November 2020 gekommen, nachdem Münchner Zeitungsverlage geklagt hatten (new business berichtete).

In der Urteilsbegründung hieß es dass das Portal „eine Fülle von Informationen biete, die den Erwerb einer Zeitung oder Zeitschrift – jedenfalls subjektiv – entbehrlich“ machen. In Qualität und Quantität würden solche Themen gesetzt, deretwegen sonst Zeitungen und Zeitschriften gekauft werden. Das Portal beschränke sich nicht auf Sachinformationen, sondern berichte auch über das gesellschaftliche Leben in München. Diese Art von Beiträgen betreffe keine gemeindlichen Aufgaben oder Aktivitäten und bewege sich nicht innerhalb der zulässigen Themenbereiche. Auch das Layout der Website wurde beanstandet.

Die Betreibergesellschaft des Stadt-Portals, die Portal München Betriebs-GmbH & Co. KG, hat nun am 24. November 2020 Berufung gegen das Urteil eingelegt. „muenchen.de konkurriert nicht mit Lokalzeitungen und deren Internetangeboten“, sagt Geschäftsführer Lajos Csery und argumentiert: „Unser Stadtportal ist eine Online-Image-Broschüre, die für Münchner und Pendler, aber vor allem auch für Touristen, Geschäftsreisende, Unternehmen oder Künstler ein spannendes und modern aufgemachtes Informationsangebot bereithalten muss. Gerade der Tourismus gehört zu den wesentlichen Wirtschaftsfaktoren unserer Stadt. Wir müssen unsere Stadt den Menschen umfassend präsentieren, wenn wir uns gegenüber anderen internationalen Metropolen erfolgreich behaupten wollen. Die Webseite muss Lust auf München machen. Das gelingt uns nur mit informativen Inhalten, die ansprechend gestaltet sind. Fotos, Überschriften und lesbare Texte auf einer Webseite zu veröffentlichen, muss auch einem Unternehmen in öffentlicher Hand erlaubt sein – es ist Standard im Internet.“

Die Gesellschafter des Stadt-Portals sind die Landeshauptstadt und die Stadtwerke München.