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OLG München: mylife gewinnt Rechtsstreit gegen Wort & Bild

Die in Offenburg ansässige Burda-Tochter mylife media, Herausgeberin des 'mylife-Apothekenmagazins', hatte Klage gegen den Wort & Bild Verlag, u. a. Herausgeberin der 'Apotheken Umschau', wegen "Behinderung beim Markteintritt des Apothekenmagazins 'mylife'" eingereicht. Das Baierbrunner Medienhaus habe demnach seinen Apothekenkunden Treue-Boni angeboten und damit den Markteintritt des 'mylife-Apothekenmagazins' behindert. Es soll sich dabei im besonders günstige Digitalangebote gehandelt haben, verbunden mit der Bedingung, dass die von den Apotheken bislang abgekaufte Menge an 'Apotheken Umschau' künftig nicht reduziert werde.

Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 28.01.2021 nun zugunsten des Klägers, der mylife media GmbH, entschieden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Wort & Bild-Verlag seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und kartellrechtswidrig gehandelt hat. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist nicht zugelassen.

"mylife media und ihre Gesellschafter Noweda und Hubert Burda Media werden auch weiterhin allen Versuchen entgegentreten, die darauf abzielen, Vor-Ort-Apotheken in Deutschland in ihrer Wahlfreiheit einzuschränken", erklärt Kay Labinsky, CPO im Burda Verlag und Geschäftsführer der mylife media GmbH & Co. KG. "Denn ein monopolistisches Angebot schadet den Apothekerinnen und Apothekern ebenso wie ihren Kunden."

Jan Wagner, Gesamtvertriebsleiter beim Wort & Bild Verlag, erklärt auf unsere Anfrage: "Der Wort & Bild Verlag unterstützt die Apotheken an vielen Stellen in der Digitalisierung. Deshalb haben wir seit jeher, bereits lange bevor Corona ein Thema war, Angebote geschaffen, die es den Apotheken erleichtern, Shop-Lösungen auszuprobieren und anzubieten. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Apotheken möglichst einfach Zugang zu digitalen Lösungen zu ermöglichen. Wir nehmen das Urteil des OLG zur Kenntnis, prüfen jedoch im Sinne der Apotheken weitere Rechtsmittel. Wir glauben aber ohnehin, dass wir im Sinne der Apotheke vor Ort alle enger zusammenrücken sollten."

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Margit Mair 29.01.2021