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Burda-Klage gegen nationales Gesundheitsportal: Google legt Berufung ein

Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und Google beim Nationalen Gesundheitsportal gesund.bund.de (NGP) hatte das Landgericht München am 10.2.2021 vorläufig untersagt. Gegen das Urteil legt der US-Konzern nun Berufung ein. Das zu Hubert Burda Media gehörende Gesundheitsportal Netdoktor hatte am 27. November 2020 eine Untersagungsverfügung gegen Google und die Bundesrepublik beantragt.

Hintergrund des Rechtsstreits: Im Wesentlichen besteht die Kooperation zwischen dem von Jens Spahn (CDU) geführten Gesundheitsministerium und Google darin, den Inhalten des NGP eine prominente Platzierung auf einer neu geschaffenen "Position 0" in den Suchergebnisseiten bei der Search Engine zu reservieren und sie damit vor alle anderen Angebote zu stellen, die der Algorithmus des US-Konzerns nach Relevanz und Qualität priorisiert. Angebote der Presseverlage würden in dem Fall entsprechend diskriminiert.

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Margit Mair 17.03.2021